Warum jetzt handeln?

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet alle Gemeinden in Deutschland zur Erstellung kommunaler Wärmepläne. Die Fristen sind eindeutig:

Für Großstädte bleiben damit noch wenige Monate. Wer noch nicht begonnen hat, muss jetzt handeln – denn ein vollständiger Wärmeplan ist kein Dokument, das sich über Nacht erstellen lässt.

Was muss ein kommunaler Wärmeplan enthalten?

Gemäß WPG umfasst ein kommunaler Wärmeplan folgende Bestandteile:

  1. Bestandsanalyse: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs (Gebäude, Industrie, Verkehr)
  2. Potenzialanalyse: Identifikation erneuerbarer Wärmequellen (Geothermie, Abwärme, Biomasse, Solarthermie, Flusswärme)
  3. Zielszenario: Roadmap zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045
  4. Eignungsgebietsausweisung: Festlegung von Wärmenetzgebieten und dezentralen Versorgungsgebieten
  5. Umsetzungsstrategie: Konkrete Maßnahmen, Zeitplan, Finanzierungskonzept

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

In unserer Beratungspraxis sehen wir wiederholt die gleichen Stolpersteine:

1. Unterschätzter Zeitaufwand

Die Datenerhebung allein – Gebäudedaten, Verbrauchsdaten, Netzinfrastruktur – dauert in mittelgroßen Kommunen erfahrungsgemäß 3 bis 6 Monate. Wer im März 2026 noch nicht mit der Bestandsanalyse begonnen hat, ist für die Juni-Frist faktisch zu spät dran.

2. Fehlende Abstimmung mit Versorgern

Stadtwerke und Netzbetreiber müssen frühzeitig eingebunden werden. Ihre Netzplanungen und Investitionszyklen sind zentrale Grundlage für realistische Wärmenetzausweisungen.

3. Politische Vermittelbarkeit vernachlässigt

Der Wärmeplan muss im Gemeinderat beschlossen werden. Zu technische oder komplexe Szenarien scheitern politisch – selbst wenn sie fachlich korrekt sind.

4. Fördermittel nicht ausgeschöpft

Bund und Länder fördern die Wärmeplanung und die daraus abgeleiteten Investitionen erheblich. BAFA, KfW und Bundesprogramm Effiziente Wärmenetze bieten Zuschüsse, die viele Kommunen noch nicht vollständig nutzen.

Unsere Leistungen für Ihre Kommune

SchiffersConsulting begleitet Sie von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Gemeinderatspräsentation:

Fazit: Die Frist ist real – handeln Sie jetzt

Die kommunale Wärmeplanung ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie ist die Grundlage für klimaneutrale Wärmeversorgung, steigende Energieunabhängigkeit und günstige Wärmepreise für Bürgerinnen und Bürger. Und sie ist gesetzlich verpflichtend.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kommune die Frist noch einhalten kann und welche Schritte sofort eingeleitet werden müssen.

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