Kommunale Wärmeplanung: Was das Wärmeplanungsgesetz von Städten und Gemeinden fordert
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Es verpflichtet alle Bundesländer dazu, eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einzuführen – und damit auch Städte und Gemeinden, konkrete Schritte zu unternehmen. Wer als Kommune noch keinen Plan hat, sollte die gesetzlichen Fristen kennen und jetzt handeln.
Der Hintergrund ist klar: Die Wärmeversorgung macht rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland aus. Gebäude, Industrie und Infrastruktur hängen noch immer stark an fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung soll diesen Strukturwandel systematisch anstoßen – nicht auf Bundesebene, sondern dort, wo Versorgungsnetze und Gebäudebestand konkret greifbar sind: in den Kommunen.
Fristen und Pflichten: Wer muss wann liefern?
Das WPG unterscheidet nach Gemeindegröße. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen.
- Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit.
- Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können von den Bundesländern erleichterte Verfahren oder Ausnahmen erhalten.
Die Umsetzungspflicht liegt formal bei den Bundesländern, die wiederum eigene Gesetze erlassen oder bestehende Regelungen anpassen. Nordrhein-Westfalen etwa hat mit dem Landeswärmegesetz eigene Vorgaben geschaffen, die über das Bundesgesetz hinausgehen können. Kommunen in NRW – und damit auch viele Gemeinden im Einzugsgebiet von SchiffersConsulting rund um Aachen – sind gut beraten, frühzeitig zu prüfen, welche landesspezifischen Anforderungen für sie gelten.
Was viele unterschätzen: Die Wärmeplanung ist kein rein formaler Verwaltungsakt. Sie schafft die Grundlage dafür, ob und wie Eigentümer von Gebäuden im Gemeindegebiet entscheiden können, welche Heizung sie einbauen. Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG) knüpft bestimmte Anforderungen an das Vorliegen kommunaler Wärmepläne. Ohne Plan fehlt Eigentümern eine entscheidende Planungsgrundlage.
Was ein kommunaler Wärmeplan konkret enthält
Der Wärmeplan folgt einem gesetzlich definierten Aufbau. Er gliedert sich typischerweise in mehrere Phasen:
- Bestandsanalyse: Wie wird die Wärme heute erzeugt und verteilt? Welche Gebäude, Netze und Energieträger spielen eine Rolle?
- Potenzialanalyse: Welche erneuerbaren Energiequellen und Abwärmepotenziale gibt es im Gemeindegebiet? Geothermie, Solarthermie, Biomasse, industrielle Abwärme – alles kommt auf den Prüfstand.
- Zielszenario: Wie soll die Wärmeversorgung im Jahr 2045 aussehen? Das Szenario muss die Klimaneutralität als Zielzustand abbilden.
- Umsetzungsstrategie: Welche konkreten Maßnahmen, Investitionen und Zuständigkeiten leiten sich daraus ab?
Für Gemeinden, die diesen Prozess intern nicht vollständig abbilden können, ist externe Fachbegleitung keine Kür, sondern praktische Notwendigkeit. Die Datenerhebung allein – Gebäudedaten, Verbrauchswerte, Netzinformationen – erfordert methodisches Know-how und Abstimmung mit Versorgern, Katasterbehörden und weiteren Akteuren.
Förderung und Finanzierung der Wärmeplanung
Die gute Nachricht: Kommunen müssen die Kosten der Wärmeplanung nicht vollständig selbst tragen. Der Bund fördert die Erstellung kommunaler Wärmepläne über das Programm „Kommunalrichtlinie“ des BAFA. Förderfähig sind Personalkosten, externe Beratungsleistungen sowie notwendige Datengrundlagen. Die Förderquote kann – je nach Gemeindegröße und Haushaltslage – bis zu 90 Prozent betragen.
Darüber hinaus bieten einzelne Bundesländer ergänzende Landesförderungen an. In NRW etwa unterstützt die Progres.nrw-Programmfamilie verschiedene kommunale Klimaschutzmaßnahmen. Es lohnt sich, die aktuellen Konditionen vor Antragsstellung zu prüfen, da sich Programme und Förderquoten regelmäßig ändern.
Wichtig für die Praxis: Förderanträge sollten vor dem Beginn der Planung gestellt werden. Wer erst nach der Beauftragung eines Planungsbüros einen Antrag stellt, riskiert die Förderfähigkeit. Die Beantragung sollte daher Teil der Projektvorbereitung sein – nicht ein nachträglicher Schritt.
Bedeutung der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümer
Die kommunale Wärmeplanung ist nicht nur ein Thema für Verwaltungen. Für Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien hat sie direkte Relevanz. Sobald eine Gemeinde ihren Wärmeplan veröffentlicht hat, wird erkennbar, ob ein Gebäude in einem geplanten Wärmenetzgebiet, einem Wasserstoffnetzgebiet oder einem Bereich für dezentrale Versorgung liegt.
Diese Einordnung beeinflusst die Entscheidung über die künftige Heizungsanlage erheblich. Ein Eigentümer in einem geplanten Fernwärmegebiet trifft andere Investitionsentscheidungen als jemand, dessen Gebäude auf individuelle Wärmepumpen oder Biomasselösungen ausgerichtet werden soll. Wer heute investiert, ohne den kommunalen Wärmeplan zu kennen, trägt ein vermeidbares Planungsrisiko.
Für Energieberater wie SchiffersConsulting ergibt sich daraus eine klare Aufgabe: Eigentümer und Kommunen über den Stand der lokalen Wärmeplanung zu informieren und Investitionsentscheidungen auf dieser Grundlage fundiert zu begleiten – inklusive der Prüfung von Fördermöglichkeiten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Fazit: Jetzt Klarheit schaffen statt abwarten
Die kommunale Wärmeplanung ist kein bürokratisches Randthema. Sie legt den Rahmen fest, in dem Millionen von Gebäudeeigentümern in den nächsten Jahren über ihre Wärmeversorgung entscheiden müssen. Gemeinden, die ihre Pflichten aus dem Wärmeplanungsgesetz früh und methodisch angehen, schaffen Planungssicherheit – für sich selbst und für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in ihrem Gebiet.
Wer die Fristen kennt, die Förderung nutzt und die Planung professionell aufstellt, ist klar im Vorteil gegenüber Kommunen, die erst unter Zeitdruck reagieren.
Beratung zur kommunalen Wärmeplanung – SchiffersConsulting
Dr. Mathies Schiffers begleitet Kommunen und Gebäudeeigentümer bei der Einordnung, Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – von der Fördermittelbeantragung bis zur konkreten Investitionsentscheidung. Als BVFE-Mitglied und zertif
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