Warum der Leistungspreis für Gewerbebetriebe oft unterschätzt wird

Wer die Stromrechnung eines Gewerbebetriebs aufschlägt, konzentriert sich meist auf den Arbeitspreis – also die Kosten je verbrauchter Kilowattstunde. Dabei entfällt bei vielen Unternehmen mit Leistungsmessung ein erheblicher Teil der Netzentgelte auf den Leistungspreis. Dieser richtet sich nicht nach der insgesamt verbrauchten Energie, sondern nach der höchsten Leistungsspitze innerhalb eines Abrechnungszeitraums – in der Regel gemessen als maximale 15-Minuten-Mittelleistung im Monat oder Jahr.

Ein einziger ungünstiger Betriebsmoment kann so die Netzentgelte für das gesamte Jahr maßgeblich bestimmen. Für Betriebe mit schwankenden Lasten – etwa produzierende Unternehmen, Kühlhausbetreiber, Rechenzentren oder Handwerksbetriebe mit energieintensiven Maschinen – ist das eine strukturelle Kostenfalle. Wer Lastmanagement und Peak Shaving konsequent umsetzt, kann diese Kostenfalle gezielt entschärfen.

Lastmanagement und Peak Shaving: Funktionsweise und technische Grundlagen

Lastmanagement bezeichnet die gezielte Steuerung und Verschiebung von Verbrauchern, um die Leistungsaufnahme im Betrieb zeitlich zu glätten. Ziel ist es, Lastspitzen zu vermeiden, ohne die Produktionsprozesse oder Kernfunktionen des Betriebs zu beeinträchtigen. Peak Shaving – auf Deutsch: Lastspitzenkappung – ist dabei der konkrete Eingriff, der die maximale Leistungsspitze aktiv begrenzt.

Technisch lässt sich das auf verschiedenen Wegen umsetzen:

Entscheidend ist in jedem Fall eine belastbare Datenbasis. Ohne Lastgangmessung mit ausreichender zeitlicher Auflösung lässt sich weder die Höhe der Leistungsspitze exakt bestimmen noch die Wirksamkeit von Maßnahmen kontrollieren. Moderne Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 integrieren das Lastmonitoring als Standardfunktion.

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen

Der Leistungspreis ist Bestandteil der Netzentgelte und damit regulatorisch vorgegeben. Grundlage bildet die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die Netzbetreibern vorschreibt, wie sie ihre Kosten auf die Netznutzer umlegen. Für Letztverbraucher mit registrierender Leistungsmessung – in der Regel ab einem Jahresverbrauch von etwa 100.000 kWh – enthält das Netzentgelt typischerweise einen leistungsabhängigen Anteil.

Seit der zunehmenden Verbreitung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung. Betreiber von Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder Klimaanlagen können unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Netzentgelte erhalten, wenn sie ihrer Anlage eine Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber einräumen. Das ist im Kern nichts anderes als ein systemisches Lastmanagement auf Netzebene – mit direkten Auswirkungen auf die Netzentgeltstruktur im Betrieb.

Auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist relevant: Der verpflichtende Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) für Verbraucher ab 6.000 kWh/Jahr schafft die technische Grundlage für dynamische Tarife und ein präziseres Lastmonitoring – beides Voraussetzungen für effektives Peak Shaving.

Fördermöglichkeiten für Lastmanagement und Energiespeicher

Investitionen in Lastmanagementsysteme und Batteriespeicher sind förderfähig, auch wenn die Programmatik je nach Anwendungsfall variiert:

Wichtig: Für viele BAFA-Förderungen ist eine Energieberatung durch einen zugelassenen Berater Voraussetzung oder zumindest empfehlenswert, um die Antragstellung korrekt zu gestalten und das volle Förderpotenzial auszuschöpfen.

Wirtschaftlichkeit konkret bewerten

Die Wirtschaftlichkeit von Lastmanagement-Maßnahmen lässt sich nur betriebsspezifisch beurteilen. Relevant sind dabei unter anderem: die aktuelle Lastspitze und deren Häufigkeit, die Höhe des geltenden Leistungspreises (dieser variiert je nach Netzbetreiber und Netzebene erheblich), das technische Einsparpotenzial sowie die Investitionskosten für Steuerungstechnik oder Speicher.

Faustformel: Je höher der Leistungspreis und je ausgeprägter die Lastspitze, desto kürzer die Amortisationszeit. In vielen Fällen lassen sich allein durch organisatorische Maßnahmen – ohne nennenswerte Investitionen – 10 bis 20 Prozent der leistungsabhängigen Netzentgelte einsparen. Mit Speichertechnologie und automatisiertem LMS sind deutlich höhere Einsparquoten erreichbar.

Für Betriebe, die ohnehin über eine Photovoltaikanlage nachdenken oder eine bestehende Anlage erweitern wollen, ergibt die Kombination mit einem Batteriespeicher und einem Peak-Shaving-System oft ein besonders günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis – weil die Infrastruktur ohnehin vorhanden ist und der Speicher mehrere Funktionen gleichzeitig übernimmt.

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