Das sogenannte „Heizungsgesetz“ ist eigentlich eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Es verpflichtet Eigentümer von Wohn- und Gewärbeimmobilien, beim Einbau oder Austausch einer Heizungsanlage auf mindestens 65 % erneuerbare Energien zu setzen. Was das konkret für Sie bedeutet und wie SchiffersConsulting Sie dabei unterstützt, lesen Sie hier.
Was ist das GEG – und warum ist es wichtig?
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland – vom Neubau bis zur Sanierung. Mit der 2023 beschlossenen und 2024 in Kraft getretenen Novelle wurden die Pflichten rund um Heizungsanlagen deutlich verschärft. Ziel ist es, den Wärmesektor bis 2045 klimaneutral zu gestalten und den Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wie Erdöl und Erdgas schrittweise abzubauen.
Die 65-Prozent-Regel im Überblick
Ab dem Zeitpunkt, an dem eine neue Heizung eingebaut oder eine bestehende Anlage vollständig ersetzt wird, muss diese zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Geeignete Technologien sind unter anderem:
- Wärmepumpen (Luft-Wasser, Erdöl-Wasser, Grundwasser)
- Fernwärme – sofern der Anschluss in der kommunalen Wärmeplanung vorgesehen ist
- Biomasse-Heizungen (Pellets, Hackschnitzel)
- Solarthermie in Kombination mit einem Backup-System
- Hybridheizungen mit ausreichend hohem Erneuerbare-Energien-Anteil
- Wasserstoff-ready-Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen
Welche Fristen gelten?
Die Pflicht gilt nicht sofort für alle Gebäude gleich. Die Einführung ist gestaffelt und an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt:
- Neubaugebiete: Ab 1. Januar 2024 gilt die 65-%-Pflicht sofort für alle Neubauten.
- Bestandsgebäude in Großstädten (> 100.000 Einwohner): Sobald der Kreis oder die Stadt einen Wärmeplan vorgelegt hat – Frist: spätestens 30. Juni 2026.
- Kleinere Kommunen (< 100.000 Einwohner): Frist für den kommunalen Wärmeplan: spätestens 30. Juni 2028.
- Havarien: Bei Heizungsausfall gelten Übergangsfristen; vorläufige Reparaturen oder der Einbau einer gleichwertigen Anlage sind zeitlich begrenzt erlaubt.
Entscheidend ist also: Wann plant Ihre Gemeinde den Wärmeplan? Denn erst danach wird klar, welche Wärmequelle – ob Fernwärme, Wasserstoff oder Erneuerbare – in Ihrer Straße verfügbar sein wird.
Ausnahmen und Härtefälle
Das GEG sieht mehrere Ausnahmetatbestände vor, die eine zeitlich befristete oder dauerhaft erleichterte Umsetzung ermöglichen:
- Altersbedingte Ausnahme: Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, sind von der Pflicht befreit.
- Wirtschaftliche Zumutbarkeit: Liegt die Amortisationszeit einer neuen Anlage über 20 Jahren, kann eine Befreiung beantragt werden (Einzelnachweis erforderlich).
- Denkmalschutz: Denkmalgeschützte Gebäude können auf Antrag abweichende Lösungen nutzen.
- Gasnetz mit Wasserstoff-Fahrplan: Gasheizungen können weiter betrieben werden, wenn der Netzbetreiber einen verbindlichen Umstieg auf Wasserstoff bis 2035 zusichert.
Fördermittel: Was ist verfügbar?
Der Umstieg auf erneuerbare Heizungsanlagen wird staatlich gefördert. Die wichtigsten Programme im Überblick:
- BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude): Bis zu 70 % der Investitionskosten beim Heizungstausch, abhängig von Einkommensklasse und Bonus-Kombination (Grundförderung 30 %, Effizienz-Bonus, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus).
- KfW-Kredite: Zusätzliche zinsgünstige Darlehen für Sanierungsmaßnahmen.
- Steuerliche Absetzbarkeit: Unter bestimmten Bedingungen können Sanierungskosten über 3 Jahre zu 20 % vom Steuerbetrag abgezogen werden.
Wichtig: Die Förderung muss in der Regel vor Beauftragung der Maßnahme beantragt werden. Eine professionelle Förderberatung sichert die maximale Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.
Was bedeutet das GEG für Unternehmen?
Neben Wohnimmobilien sind auch Gewerbe- und Industrieimmobilien betroffen. Unternehmen, die ihre Betriebsgebäude im Eigentum haben oder langfristig mieten, müssen die neuen Anforderungen bei jedem Heizungstausch berücksichtigen. Zusätzlich sind große Unternehmen über die CSRD-Berichtspflichten und das EDL-G (Energiedienstleistungsgesetz) gehalten, ihren Energieverbrauch systematisch zu erfassen und zu reduzieren.
Die Kombination aus GEG-Anforderungen, CSRD-Reporting und Förderstrategie macht eine integrierte Beratung besonders wertvoll: Wer heute den Heizungstausch plant, sollte ihn gleichzeitig in die Scope-1- und Scope-2-Bilanz einrechnen und als CSRD-Maßnahme dokumentieren.
So unterstützt SchiffersConsulting Sie
Wir begleiten Eigentümer, Facility Manager und Unternehmen durch alle Phasen der GEG-Umsetzung:
- Technologiecheck: Welche Heizlösung ist für Ihr Gebäude und Ihren Standort optimal?
- Fördermittelstrategie: Vollständige BEG-Antragsunterstützung und Kombination aller verfügbaren Programme.
- Business Case: Amortisationsrechnung, Lebenszykluskosten und ROI-Darstellung für die Geschäftsleitung.
- CSRD-Integration: Dokumentation der Maßnahme als Teil Ihres Nachhaltigkeitsberichts gemäß ESRS E1.
- Projektbegleitung: Planung, Ausschreibung, Umsetzung und Abnahme – aus einer Hand.
Jetzt handeln lohnt sich: Wer frühzeitig plant, sichert sich die besten Förderquoten, vermeidet Zeitdruck bei Havarien und schafft Planungssicherheit für die nächsten Jahrzehnte.
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